Kostenerstattung für Therapie
In meiner Privatpraxis erfolgt die Abrechnung direkt mit dem Klienten.
Die Therapiekosten werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Privatversicherte oder gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherung haben evtl. die Möglichkeit einer Kostenerstattung/Teilerstattung für Heilpraktiker-Leistungen – Bitte fragen Sie vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse an!
Nichterstattung oder nur Teilerstattung durch Privatkrankenkassen beeinflussen das vereinbarte Honorar nicht. Kosten für Heilbehandlungen können in der Regel bei Ihrer Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ geltend gemacht werden.
Als Selbstzahler haben Sie diese Vorteile:
- Sie können das Therapieverfahren frei wählen!
- Vertrauliche Behandlung Ihrer Angelegenheit- keine Weitergabe an Kostenträger!
- Sie erhalten unter Umständen schneller einen Therapieplatz!
- Dauer und Häufigkeit der Sitzungen können individuell auf sie abgestimmt werden!
- Es ist möglich einzelne Themen zu bearbeiten oder sich über eine längeren Zeitraum von mir begleiten zu lassen.